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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) für die Vermietung der
Ferienwohnung Hohe Lith 2.12 ( Hohe Lith - Haus 2 - Wohnung 12) durch

Stefanie Gausemeier und Stefan Greßkowski, Goldweg 15, 33415 Verl
(im Folgenden „Vermieter“ genannt)

Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich mit Vertragsabschluss für die in der
Buchungsbestätigung genannte Ferienwohnung als vereinbart.
Vertragsabschluss (Mietvertrag)
Mit der verbindlichen Buchung einer Ferienwohnung über den Vermieter, die per Internet, aber auch
schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der
wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die schriftliche Bestätigung zur
Buchung durch den Vermieter erfolgte.
Dieser Vertrag erhält nur mit fristgerechter Zahlung der Anzahlung seine Gültigkeit.
Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn - wie in Ziffer
3 formuliert - die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden.

1. Mietgegenstand

Der Vermieter vermietet an den/die Mieter ausschließlich zu Ferienzwecken die Ferienwohnung in der
Residenz Hohe Lith, Haus 2 Wohnung 12, Cuxhavener Str. 27, 27476 Cuxhaven, nebst
Tiefgaragenstellplatz Nr.12.
Die Ferienwohnung hat folgende Räume: kombiniertes Wohn-Esszimmer mit Küche und ausziehbarer
Schlafcouch, ein separates Schlafzimmer, 1 Badezimmer mit Dusche und Balkon.
Die Räume und der Balkon sind vollständig eingerichtet und ausgestattet.
Das Rauchen in der Wohnung / im Haus ist untersagt!
Der Freizeitbereich (Schwimmbad, Sauna etc.) der Residenz Hohe Lith steht Ihnen kostenlos während
Ihres Aufenthalts zur Verfügung.
Den Zugangscode für das kostenlose WLAN-Netz erhalten Sie mit dem Infoschreiben kurz vor Ihrer
Anreise.

2. Mietdauer

Die Mietdauer ergibt sich aus der separaten Buchungsbestätigung.
Die Anreise erfolgt am Anreisetag zwischen 16 Uhr und 20 Uhr oder nach Vereinbarung. Die Abreise
erfolgt am Abreisetag bis 10 Uhr. Die Wohnung ist bei Abreise geräumt und besenrein zu hinterlassen.
Nach Zahlungseingang der Restsumme werden dem Mieter alle für das Mietverhältnis erforderlichen
Informationen ca. 14 Tage vor Anreise per Post oder Mail zugeschickt. Die genauen An- und
Abreisezeiten sind mit der Hausverwaltung abzustimmen. Des Weiteren erfolgt der weitere
Schriftverkehr über die angegebene Mailadresse.

3. Miete und Endreinigung/Zahlung

Die Miete sowie die gebuchten Zusatzleistungen sind in der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung
detailliert aufgeführt. Die Kosten für die Servicepauschale incl. Endreinigung ergeben sich ebenfalls aus
der Buchungsbestätigung.
Bettwäsche und Handtücher können gegen Gebühr ausgeliehen werden.
Bettwäsche je 10 € pro Person
Handtücher je 5 € pro Person
Zahlungsweise:
Der Mieter hat innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss des Mietvertrages eine Anzahlung in Höhe von
20% der Gesamtmiete aus Punkt 3 dieses Vertrages kostenfrei auf das Konto des Vermieters zu zahlen.
Mit dieser Zahlung erhält der Mietvertrag seine Gültigkeit. Der Zahlungseingang wird Ihnen per E-Mail
bestätigt.
Der Restbetrag und evtl. anfallende Kosten für Bettwäsche und Handtücher müssen spätestens 3
Wochen vor Mietbeginn kostenfrei auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.
Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlung vom Mietvertrag zurückzutreten. Der
Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen, und zwar nach den Pauschalen
gemäß Ziffer 10 dieses Vertrages.

Bankverbindung des Vermieters ( siehe auch Buchungsbestätigung)
Kontoinhaber: Stefanie Gausemeier
Name der Bank: Volksbank Brilon Büren Salzkotten
IBAN: DE68 47261603 0011342700

(Bei der Überweisung bitte Kundennummer u. Rechnungsnummer angeben)

4. Kurtaxe

Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter zur Erhebung der Kurtaxe alle notwendigen Informationen
(Name, Vorname und Geburtsdatum aller Mitreisenden) mindestens 3 Wochen vor Anreise zur
Verfügung zu stellen. Die Kurtaxe wird entsprechend der örtlichen Abgabensatzung erhoben.
Die Kurkarten werden bei Anreise ausgehändigt und abgerechnet.

5. Pflichten des Mieters

Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände pfleglich und schonend zu
behandeln. Die Mieter haben die Mietsache ausreichend zu lüften und zu heizen. Die Mietsache darf
nur von der im Mietvertrag aufgeführten und vereinbarten Personenzahl genutzt werden. Rauchen ist in der Wohnung nicht gestattet. Verursachte Schäden haben die Mieter sofort der Hausverwaltung oder dem Vermieter zu melden! Die Mieter sind verpflichtet diese zu ersetzen (Wiederbeschaffungswert) und
ggf. über Ihre Versicherung abzuwickeln.
Die Mieter sind verpflichtet bei Bezug der Räumlichkeiten die Einrichtung auf ihre Gebrauchstauglichkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen noch am Anreisetag gegenüber der
Hausverwaltung geltend zu machen.
Während der Mietzeit eingetretene Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden.

6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann vom Vermieter gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarerer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt wird. Der Vermieter ist zur Rückerstattung der bereits erbrachten Leistungen verpflichtet
und wird von seinen vertraglichen Verpflichtungen frei.

7. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung des Vermieters ist auf die Höhe des zweifachen Gesamtpreises beschränkt.
Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Steckdosensicherungen und vorhandenes Baby-/Kindermobiliar.
Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters für bei Mietvertragsabschluss
vorhandene Sachmängel ist ausgeschlossen. § 536 a Abs. 1 BGB findet insoweit keine Anwendung.
Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem, oder im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit auch fahrlässigem Verhalten oder Gefährdungshaftung des Vermieters oder seines
Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht für Fälle höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung, etc).
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den zur Verfügung gestellten Bollerwagen entstehen.

8. Hausordnung

Die Mieter verpflichten sich, sich an die Hausordnung der Residenz Hohe Lith zu halten. Die Hausordnung liegt in den angemieteten Räumlichkeiten aus.

9. Rücktritt

Der Mieter ist berechtigt vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts
wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht, und zwar wie folgt:

Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn 20 % des Mietpreises
Rücktritt 44 Tage bis 21 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises
Rücktritt ab 21 Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises

Der Mieter hat das Recht einen Ersatzmieter zu stellen, der die Ferienwohnung im vollen Umfang übernimmt. Dafür wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 € berechnet. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben.
Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung beim Vermieter.
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. Gegen Ersatzforderungen bei Vertragskündigungen kann sich der Mieter durch eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung oder Reiseabbruchversicherung schützen.


10. Schlüssel

Dem Mieter werden bei Mietbeginn vom Vermieter, bzw. der Hausverwaltung folgende Schlüssel
übergeben:

2 Wohnungsschlüssel. Alle Schlüssel sind dem Vermieter, bzw. der Hausverwaltung bei Abreise zu übergeben, oder nach Absprache in der Wohnung zu hinterlassen. Der Mieter haftet für alle
Schäden, die dem Vermieter oder einem Mietnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen.

11. Sonstige Vereinbarungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Mietparteien verpflichtensich gegenseitig unverzüglich über etwaige Änderungen zu informieren, die sich in Bezug auf ihre Adresse, Kommunikationsdaten oder Bankverbindung beziehen.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall an Stelle der unwirksamen oder unvollständigen Regelung eine solche zu vereinbaren, die mit diesem Vertrag beabsichtigten Regelungen möglichst nahekommt. Sofern dieser Vertrag keine Regelung trifft sollen die gesetzlichen Bestimmungen gelten. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.